Entdecken Sie Artikel und Ratgeber rund um Weiterbildung, Förderung und Karriereentwicklung.
Der Arbeitsmarkt verändert sich rasant. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, neue Arbeitsprozesse und der demografische Wandel stellen Unternehmen und Beschäftigte vor große Herausforderungen.
Wer eine geförderte Weiterbildung mit Bildungsgutschein plant, steht oft vor einer wichtigen Entscheidung: Soll ich die Weiterbildung in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren?
Der Bildungsgutschein soll Arbeitslose und Arbeitssuchende dabei unterstützen, durch Weiterbildung wieder dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Doch viele stellen sich vor der Entscheidung eine zentrale Frage.
Viele Menschen ab einem Alter von 50 Jahren fragen sich, ob sich eine Weiterbildung noch lohnt. Die klare Antwort lautet: Ja – wenn sie gezielt gewählt wird.
Mit einem Bildungsgutschein nach §81 SGB III kannst du deine Weiterbildung kostenfrei über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern lassen. Damit dein Antrag erfolgreich ist, folge einfach diesen Schritten:
Sieh dir die Begründung im Bescheid ganz genau an. Oft liegt der Ablehnungsgrund darin, dass das Weiterbildungsziel nicht klar genug mit deinen Vermittlungschancen in Verbindung gebracht wurde.
Ein Bildungsgutschein nach §81 SGB III ist eine staatliche Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.