Bildungsgutschein: Was genau wird alles bezahlt?

Der Bildungsgutschein soll Arbeitslose und Arbeitssuchende dabei unterstützen, durch Weiterbildung wieder dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Doch viele stellen sich vor der Entscheidung eine zentrale Frage:
Welche Kosten übernimmt der Bildungsgutschein eigentlich konkret – und was nicht?

Hier findest du eine klare und vollständige Übersicht.

Grundsätzliches zum Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und fördert Weiterbildungen nach § 81 SGB III.
Er gilt nur für zugelassene Maßnahmen und Bildungsträger (AZAV).

Wird der Bildungsgutschein bewilligt, übernimmt die Arbeitsagentur viele – aber nicht alle – Kosten rund um die Weiterbildung.


Diese Kosten werden mit dem Bildungsgutschein übernommen

1. Lehrgangs- und Kurskosten

Die wichtigste Leistung:

  • vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten

  • inkl. Unterricht, Prüfungen und notwendiger Betreuung

  • keine Eigenbeteiligung

Dazu zählen auch:

  • Online- oder Präsenzunterricht

  • Lernplattformen

  • prüfungsrelevante Inhalte

2. Lernmittel und Arbeitsmaterialien

Je nach Maßnahme können übernommen werden:

  • Fachbücher

  • Skripte

  • digitale Lernmaterialien

  • Software, die für den Kurs erforderlich ist

Nicht übernommen werden in der Regel:

  • private Hardware wie Laptop oder Tablet

  • Internetanschluss zu Hause

3. Fahrtkosten

Wenn die Weiterbildung nicht vollständig online stattfindet, können Fahrtkosten übernommen werden, z. B.:

  • öffentliche Verkehrsmittel

  • Fahrkostenpauschalen bei Nutzung des eigenen Autos

Die Erstattung erfolgt meist monatlich oder nach Antrag.


4. Kinderbetreuungskosten

Wenn wegen der Weiterbildung zusätzliche Betreuungskosten entstehen:

  • Kosten für Kinderbetreuung können übernommen werden

  • Voraussetzung: Die Betreuung ist notwendig und zusätzlich

Dies ist besonders relevant für Alleinerziehende oder Eltern mit kleinen Kindern.

5. Kosten für auswärtige Unterbringung

Falls der Kurs nicht wohnortnah besucht werden kann:

  • Übernahme von Unterkunftskosten

  • ggf. Zuschüsse zu Verpflegungskosten

Das betrifft vor allem Präsenzmaßnahmen mit größerer Entfernung.


Geldleistungen zusätzlich zum Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ersetzt keine Geldleistungen, wird aber häufig ergänzt.

Arbeitslosengeld I

  • ALG I wird während der Weiterbildung weitergezahlt

  • bei längeren Maßnahmen kann sich der Anspruch verlängern


Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich

Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen:

  • 150 Euro monatlich zusätzlich zum ALG I

  • steuerfrei

  • keine Rückzahlung

Voraussetzung: Arbeitslosigkeit und ALG-I-Bezug.


Weiterbildungsprämie: bis zu 1.500 Euro

Bei erfolgreichem Abschluss:

  • einmalige Prämie bei bestandener Abschlussprüfung

  • z. B. bei IHK-Externenprüfung

  • Auszahlung nach Prüfungsnachweis


Diese Kosten werden nicht übernommen

Wichtig für realistische Erwartungen:

  • Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Versicherungen)

  • private Anschaffungen (Laptop, Büromöbel)

  • freiwillige Zusatzkurse ohne Förderbezug

  • nicht genehmigte Prüfungen oder Zertifikate

Entscheidend: Das Beratungsgespräch

Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, entscheidet die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch. Dabei werden berücksichtigt:

  • persönliche Situation

  • Art der Weiterbildung

  • Dauer und Ziel der Maßnahme

Tipp: Vorab gezielt nach Fahrtkosten, Lernmitteln und Kinderbetreuung fragen.

Fazit

Der Bildungsgutschein übernimmt deutlich mehr als nur die Kursgebühren.
Neben den Weiterbildungskosten können auch Fahrtkosten, Lernmittel, Kinderbetreuung sowie zusätzliche Geldleistungen wie das Weiterbildungsgeld und Abschlussprämien hinzukommen.

Wer sich gut vorbereitet, kann die Förderung vollständig und ohne Eigenkosten nutzen.





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Nutzen Sie den Bildungsgutschein für eine Umschulung oder Qualifizierung, die zu Ihren beruflichen Zielen passt.