Bildungsgutschein: Was genau wird alles bezahlt?
Der Bildungsgutschein soll Arbeitslose und Arbeitssuchende dabei unterstützen, durch Weiterbildung wieder dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Doch viele stellen sich vor der Entscheidung eine zentrale Frage:
Welche Kosten übernimmt der Bildungsgutschein eigentlich konkret – und was nicht?
Hier findest du eine klare und vollständige Übersicht.
Grundsätzliches zum Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und fördert Weiterbildungen nach § 81 SGB III.
Er gilt nur für zugelassene Maßnahmen und Bildungsträger (AZAV).
Wird der Bildungsgutschein bewilligt, übernimmt die Arbeitsagentur viele – aber nicht alle – Kosten rund um die Weiterbildung.
Diese Kosten werden mit dem Bildungsgutschein übernommen
1. Lehrgangs- und Kurskosten
Die wichtigste Leistung:
vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten
inkl. Unterricht, Prüfungen und notwendiger Betreuung
keine Eigenbeteiligung
Dazu zählen auch:
Online- oder Präsenzunterricht
Lernplattformen
prüfungsrelevante Inhalte
2. Lernmittel und Arbeitsmaterialien
Je nach Maßnahme können übernommen werden:
Fachbücher
Skripte
digitale Lernmaterialien
Software, die für den Kurs erforderlich ist
Nicht übernommen werden in der Regel:
private Hardware wie Laptop oder Tablet
Internetanschluss zu Hause
3. Fahrtkosten
Wenn die Weiterbildung nicht vollständig online stattfindet, können Fahrtkosten übernommen werden, z. B.:
öffentliche Verkehrsmittel
Fahrkostenpauschalen bei Nutzung des eigenen Autos
Die Erstattung erfolgt meist monatlich oder nach Antrag.
4. Kinderbetreuungskosten
Wenn wegen der Weiterbildung zusätzliche Betreuungskosten entstehen:
Kosten für Kinderbetreuung können übernommen werden
Voraussetzung: Die Betreuung ist notwendig und zusätzlich
Dies ist besonders relevant für Alleinerziehende oder Eltern mit kleinen Kindern.
5. Kosten für auswärtige Unterbringung
Falls der Kurs nicht wohnortnah besucht werden kann:
Übernahme von Unterkunftskosten
ggf. Zuschüsse zu Verpflegungskosten
Das betrifft vor allem Präsenzmaßnahmen mit größerer Entfernung.
Geldleistungen zusätzlich zum Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ersetzt keine Geldleistungen, wird aber häufig ergänzt.
Arbeitslosengeld I
ALG I wird während der Weiterbildung weitergezahlt
bei längeren Maßnahmen kann sich der Anspruch verlängern
Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich
Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen:
150 Euro monatlich zusätzlich zum ALG I
steuerfrei
keine Rückzahlung
Voraussetzung: Arbeitslosigkeit und ALG-I-Bezug.
Weiterbildungsprämie: bis zu 1.500 Euro
Bei erfolgreichem Abschluss:
einmalige Prämie bei bestandener Abschlussprüfung
z. B. bei IHK-Externenprüfung
Auszahlung nach Prüfungsnachweis
Diese Kosten werden nicht übernommen
Wichtig für realistische Erwartungen:
Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Versicherungen)
private Anschaffungen (Laptop, Büromöbel)
freiwillige Zusatzkurse ohne Förderbezug
nicht genehmigte Prüfungen oder Zertifikate
Entscheidend: Das Beratungsgespräch
Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, entscheidet die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch. Dabei werden berücksichtigt:
persönliche Situation
Art der Weiterbildung
Dauer und Ziel der Maßnahme
Tipp: Vorab gezielt nach Fahrtkosten, Lernmitteln und Kinderbetreuung fragen.
Fazit
Der Bildungsgutschein übernimmt deutlich mehr als nur die Kursgebühren.
Neben den Weiterbildungskosten können auch Fahrtkosten, Lernmittel, Kinderbetreuung sowie zusätzliche Geldleistungen wie das Weiterbildungsgeld und Abschlussprämien hinzukommen.
Wer sich gut vorbereitet, kann die Förderung vollständig und ohne Eigenkosten nutzen.
Starten Sie jetzt Ihre berufliche Zukunft!
Nutzen Sie den Bildungsgutschein für eine Umschulung oder Qualifizierung, die zu Ihren beruflichen Zielen passt.